Fünf Tipps um das Kostenziel beim Bauen einzuhalten

Im Bau-Projektmanagement sind drei Dinge ins Gleichgewicht zu bringen: Termine, Kosten und Qualitäten. In der Praxis sollen Bauherren immer wieder eines der Ziele opfern, um das Erreichen der beiden anderen Ziele zu ermöglichen. “Wir können das Kostenziel halten und im Zeitplan bleiben, wenn wir die Qualität reduzieren” oder “wir halten die Qualität und den Termin, aber es wird teurer”. Die IPD Methode (Integrated Project Delivery) kann das verhindern, wenn der Management-Ansatz der TVD (Target Value Design/Delivery) systematisch umgesetzt wird. Das Ziel der TVD: Bau- und Betriebskosten in der Planungsphase zu senken, ohne die Qualität oder den Terminplan zu beeinträchtigen.

Der Trick: Ambitioniertes Kostenziel setzen

So funktioniert TVD: Um die Baukosten zu senken und zugleich den Terminplan und die Bauqualität zu sichern, legt das Team Kostenziele fest, die unter den Werten der Kostenschätzung liegen. So provoziert sich das Team selbst, neue Wege bei der Realisierung zu gehen und im Projekt nicht “nur” effizienter zu werden. Die strengen Ziele bieten Chancen und Risiken: Entweder sie motivieren das Team und erzeugen erstaunliche Ergebnisse oder sie zerstören den Spirit und drängen das Team zur “üblichen” Vorgehensweise.

Das Kostenziel – fünf Faktoren für den erfolgreichen TVD-Prozess

1. Das Kostenziel darf nicht willkürlich festgelegt werden – es muss logisch sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den richtigen Zielwert zu finden. Man kann eine prozentuale Reduzierung des Budgets vornehmen oder der Bauherr legt einen Maximalpreis fest. Auch über Vergleichsprojekte lassen sich Zielpreise pro Quadratmeter finden… Egal wie, aber fürs Team muss das Ziel nachvollziehbar sein! Wenn Argumente fehlen, wird es Widerstand geben.

2. Das Team muss bei der Berechnung des Kostenziels aktiv eingebunden sein – Transparenz ist wichtig. Je mehr die einzelnen Teammitglieder in den Prozess integriert sind, desto stärker stehen alle dahinter. Selbst wenn der Weg bis zum Kostenziel holprig sein wird, das klare Verständnis ist der erste Schritt, um das Team hinter dem Kostenziel zu versammeln. Ohne das Verständnis besteht das Risiko, dass ein Team nicht bei der Stange bleibt.

3. Das Ziel muss realistisch sein. Um die Freude an Innovation zu aktivieren, muss vorher Ehrgeiz entstehen. Wenn das Ziel zu leicht erreichbar scheint, werden die Beteiligten zwar etwas effizienter, die Kultur im Team wird sich aber nicht ändern. Echte Innovationen wird ausbleiben. Ist das gesetzte Ziel zu aggressiv, dann wird das Team sich darauf konzentrieren, den eigenen Gewinn zu schützen und das Risiko zu begrenzen.

4. Konzentration auf die Optimierung des ganzen – nicht nur auf ein Teil. Wenn Kostenziele von einem einzelnen Unternehmensteil festgelegt werden, werden sich die fachlich betroffenen Teile im Team darum kümmern, ihren Teil zu optimieren. Sie übersehen aber das Projekt als Ganzes. Das Fixieren von übergeordneten Benchmarks, an denen alle beteiligt sind (z.B. Shell&Core) spricht jeden an. Das Team rückt enger zusammen, weil jeder Karten im Spiel hat. Die Übertragung von Verantwortung an alle führt zu einer fruchtbaren Art der Kooperation.

5. Fokus auf den Prozess – nicht nur auf die Zahlen. Der Prozess zur Definition von Zielen fördert ein tieferes Verständnis aller Teilnehmer fürs Projekt. Die gemeinsame Anstrengung zur Festlegung der Bauziele macht das Team stark. Es wird in die Lage versetzt, selbstständig über die richtigen Wege zur Umsetzung nachzudenken und es wird neue Lösungen finden. Das Verständnis für die Kostentreiber ist der erste Schritt zur Erreichung vom Kostenziel. Sobald ein Team weiß, was die Baukosten beeinflusst, kann es sich darauf konzentrieren, die richtigen Hebel finden.

Lesetipp
Neue Vertragsform | Kostenziele unterschreiten mit einem IFOA Vertrag und Bonussystem.

Wichtig ist der transparente Start zur Festlegung der Baukosten

Wer sich im Projektmanagement nicht von Anfang an aktiv um die Integration aller Beteiligten kümmert, darf sich nicht über steigende Baukosten in der Entwurfsphase, der Ausführungsplanung und der Bauphase wundern. Das Target Value Delivery bietet Management-Strategien fürs Baumanagement. Enge Kostenziele können ein Team hochgradig motivieren, zusammen schweißen und Innovationen bei den Beteiligten fördern.

Quelle:Lean Construction Blog

Urteil zu Baukosten

Beim Bauen im Bestand sind 21% Abweichung von der Kostenberechnung kein Kündigungsgrund. Der Auftraggeber kann einen Architektenvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Kündigungsgründe, die der Architekt zu vertreten hat, sind u. a. die wesentliche Abweichung von vertraglichen Vorgaben, eine schleppende, zögerliche und unzureichende Leistungserbringung trotz Fristsetzung, die Verursachung besonders grober Mängel, die Verletzung von Kooperationspflichten, aber auch die schuldhafte, erhebliche Überschreitung von Vertragsfristen und von Baukosten. Beim Bauen im Bestand steht dem Architekten bei der Kostenberechnung ein Toleranzrahmen zwischen 20 und 25% zur Verfügung. OLG Naumburg, Urteil vom 28.02.2018 – 3 U 36/17; BGH, Beschluss vom 09.10.2019 – VII ZR 167/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Urteile zu Honorar und Vertrag

HOAI ist auch zwischen Privaten nicht mehr anwendbar. Die Parteien eines Architektenvertrags konnten eine Honorarvereinbarung nur im Rahmen der durch die HOAI festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen, weshalb im Falle von den Mindestsatz unterschreitenden Vereinbarungen der Architekt oder Ingenieur im Regelfall die Mindestsätze verlangen konnte. Allerdings hat der EuGH durch Urteil vom 04.07.2019 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Beibehaltung verbindlicher Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen Europarecht verstoßen hat. Aus der Feststellung des Vertragsverstoßes folgt für den verurteilten Mitgliedstaat die Pflicht, den Verstoß zu beenden. Diese Pflicht trifft sämtliche Stellen des verurteilten Staats, somit auch die Gerichte. Hieraus folgt nach Ansicht des OLG Düsseldorf, dass das Preisrahmenrecht der HOAI nicht mehr angewendet werden darf. LG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2019 – 23 U 155/18

Mindestsätze der HOAI sind auch in Altfällen nicht mehr anwendbar. Das OLG Schleswig hat am 25.10.2019 entschieden, dass die Mindestsätze der HOAI wegen Verstoßes gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht auch in Altfällen nicht mehr anwendbar sind. OLG Schleswig, Urteil vom 25.10.2019 – 1 U 74/18

Eine Honorarvereinbarung kann per E-Mail geschlossen werden: Eine Honorarvereinbarung ist nicht gem. § 7 Abs. 1 HOAI 2013 unwirksam, weil sie auf elektronischem Weg und damit nicht schriftlich geschlossen wurde. OLG Celle, Urteil vom 01.04.2020 – 14 U 185/19

Ein Vermögensverfall indiziert Unzuverlässigkeit und führt zur Löschung aus der Architektenliste.  Ein Architekt ist unzuverlässig, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht zeigt, dass er seinen Beruf künftig ordnungsgemäß ausüben wird. Für die Prüfung der Unzuverlässigkeit kommt es auf den jeweiligen Beruf bzw. das jeweilige Gewerbe und den Schutzzweck der entsprechenden berufs- bzw. gewerberechtlichen Bestimmungen an. Aufgrund eines nachträglich eingetretenen Vermögensverfalls besitzt ein Planer bzw. Bauüberwacher die für die Führung der geschützten Berufsbezeichnung “Architekt” erforderliche berufliche Zuverlässigkeit nach dem Urteil des VG Ansbach vom 02.03.2020 nicht mehr. VG Ansbach, Urteil vom 02.03.2020 – 4 K 17.607

Bauvorbereitende und -begleitende Betreuung ist nur eine Dienstleistung. Ergibt sich aus dem vertraglichen Leistungskatalog, dass der Architekt/Ingenieur nur bauvorbereitende und baubegleitende Betreuungsleistungen erbringen soll, wobei er nicht verpflichtet ist, für deren jeweiligen Erfolg einzustehen, ist ein Dienstvertrag anzunehmen. OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.01.2020 – 12 U 69/19

Links im Internet sind gleichwertige Vergabeunterlagen. In der Leistungsbeschreibung kann auf technische Anforderungen Bezug genommen werden. Der Text eines in den einschlägigen Fachkreisen bekannten, für jedermann über das Internet innerhalb kürzester Recherche kostenlos zugänglichen Regelwerks muss den Vergabeunterlagen deshalb nicht beigefügt werden. VK Bund, Beschluss vom 30.10.2019 – VK 1-77/19

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