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Dachgaube
Eine Dachgaube ist ein zusätzlicher Dachaufbau, der die Belichtung und Belüftung eines Raumes im Dachraum über senkrecht stehende Fenster ermöglicht. Durch die Haube entsteht eine Vergrößerung der nutzbaren Wohnfläche. Eine Dachgaube kann verschiedene Formen haben. Baurechtlich handelt es sich um eine Gaube, wenn diese nicht in Verlängerung einer Außenwand nach oben und nicht davor vorspringt. Besondere Formen der Dachgaube sind das Zwerchhaus, die Giebelgaube, die Schleppgaube, die Dreiecksgaube und die Fledermausgaube. Da Dachgauben üblicherweise Fenster haben (Dachfenster) und damit Öffnungen im Dach darstellen, müssen sie einen entsprechenden Abstand zur Gebäudeabschlußwand oder der Brandwand einhalten.
Dachöffnungen
Eine Dachöffnung ist eine Öffnung im oberen baulichen Abschluss eines Gebäudes, einer vergleichbaren baulichen Anlage oder eines Gebäudeteils, die als Öffnung in der Bedachung im Brandfall Feuer und Rauch auf das Dach und andere Gebäudeteile oder angrenzende Gebäude überschlagen lassen kann. Öffnungen in Dächern oder Bedachungen können sein:
- Lichtkuppeln und Oberlichter, auf die bei Wohngebäuden die grundsätzlichen Anforderungen an Bedachungen nicht übertragen werden
- Dacheinschnitte
- Dachflächenfenster
- Fenster in Dachgauben und zu Dachaustritten bzw. Dachterrassen.
Vorschriften aus der Landesbauordnung NRW (bundesweit vergleichbar): Öffnungen in Dachflächen müssen mindestens 2 m von dem Gebäudeabschluss entfernt sein. Eine geringere Entfernung ist zulässig, wenn der Abstand zu Öffnungen in der gegenüberliegenden Dachfläche mindestens 4 m beträgt. Dachvorsprünge, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen und Lichtkuppeln sind so anzuordnen und herzustellen, dass ein Brand nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile übertragen werden kann. Von der Außenfläche von Gebäudeabschlusswänden und von der Mittellinie gemeinsamer Gebäudeabschlusswände (§ 31 Abs. 2) oder Gebäudetrennwände müssen sie mindestens 1,25 m entfernt sein.