Hier findest Du ein Konvolut von Fragen und Antworten aus unserer Redaktion. Diese hier sind besonders interessant, weil sie häufiger vorkommen und auch Dich interessieren könnten.
Wie geht man mit einer vorliegenden Baugenehmigung um, nachdem der Architekt vom Bauherrn gekündigt wurde?
Wenn der Bauherr den Architekten nach Erteilung der Baugenehmigung kündigt, gibt es mehrere Schritte und Überlegungen, die berücksichtigt werden sollten. Dies sind einige allgemeine Empfehlungen. Überprüfen Sie den Vertrag: Schauen Sie sich den ursprünglichen Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten an. Hierin sind die genauen Bedingungen für eine Kündigung und die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt. Es ist wichtig, sofort mit dem Architekten zu kommunizieren und die Kündigung schriftlich zu bestätigen. Klären Sie alle offenen Fragen bezüglich der bereits erbrachten Leistungen, der bereits entstandenen Kosten und eventuell vereinbarter Honorare. Wenn Sie planen, einen neuen Architekten zu engagieren, klären Sie im Voraus, ob dieser die bereits erbrachten Leistungen des vorherigen Architekten übernehmen kann. Dies könnte die Übernahme von Plänen, Genehmigungen und anderen Dokumenten einschließen. Informieren Sie die örtlichen Baubehörden über die Änderung und klären Sie, ob und inwieweit die bereits erteilte Baugenehmigung von der Änderung betroffen ist. Manchmal müssen Genehmigungsunterlagen aktualisiert oder modifiziert werden. Klären Sie finanzielle Aspekte, insbesondere die Zahlungen an den vorherigen Architekten für bereits erbrachte Leistungen. Dies kann im Vertrag oder in einer separaten Vereinbarung festgehalten sein. Stellen Sie sicher, dass Sie Kopien aller relevanten Unterlagen und Pläne in Bezug auf das Bauprojekt haben. Diese könnten für den neuen Architekten von entscheidender Bedeutung sein.
Bei Unsicherheiten oder komplexen Vertragsbedingungen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Schritte im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Verträgen stehen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Empfehlungen allgemeiner Natur sind. Die genauen Schritte können je nach den spezifischen Umständen und den geltenden Gesetzen variieren. Daher ist es ratsam, in solchen Fällen professionelle Beratung einzuholen.
Kann ein Bauherr im Bauantragverfahren den Baubeginn selbst anzeigen oder muss der Entwurfsverfasser formal den Baubeginn anzeigen?
In Deutschland ist es üblicherweise so, dass der Bauherr den Baubeginn bei der Baubehörde selbst anzeigen muss. Dies geschieht durch Einreichung einer Baubeginnanzeige. Der Entwurfsverfasser (zum Beispiel ein Architekt oder Bauingenieur) ist in der Regel nicht verpflichtet, den Baubeginn formal anzuzeigen. Es ist vielmehr die Verantwortung des Bauherrn, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen und der Baubeginn ordnungsgemäß angezeigt wird. Die Baubeginnanzeige muss in der Regel rechtzeitig vor dem tatsächlichen Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde eingehen. Die genauen Anforderungen und Fristen können je nach Bundesland und örtlichen Bauordnungen variieren. Es ist wichtig, die örtlichen Bestimmungen zu prüfen oder sich direkt bei der zuständigen Baubehörde zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt befolgt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Entwurfsverfasser oft noch eine Rolle während des Bauprozesses spielt, indem er beispielsweise für Fragen zur Planung und Umsetzung zur Verfügung steht und den Bauherrn unterstützt.
Wo kann ich bei Umbauten etwas über Entwässerungsführungen einsehen? Wo kann ich in Köln Dokumente einsehen und kopieren?
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) bieten eine Online-Planauskunft an, über die Sie die Lage der Kölner Kanäle, Gewässer und Hochwasserschutzanlagen einsehen können. Diese Auskunft kann Ihnen erste Hinweise auf die Entwässerungsführung des betreffenden Grundstücks geben. Zugang zur Online-Planauskunft: https://steb-koeln.de/abwasser-und-entwaesserung/grundstuecksentwaesserung/grundstuecksentwaesserung.jsp | Für detailliertere Informationen oder spezifische Unterlagen können Sie sich direkt an die StEB Köln wenden. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf ihrer Website erfolgen: https://steb-koeln.de/kontakt/kontakt.jsp Falls Sie bereits über bestimmte Unterlagen verfügen, wie z. B. Baupläne oder Entwässerungsnachweise, können Sie diese mit den Informationen aus der Online-Planauskunft abgleichen, um ein vollständigeres Bild der Entwässerungsführung zu erhalten.
Wenn ich eine Mietwohnung umbaue, kann ich dann die Rechnungen für die Baukosten im gleichen Jahr der Entstehung absetzen?
Ja, man kann Baukosten im gleichen Jahr absetzen, wenn es sich um Erhaltungsaufwand handelt. Bei Herstellungskosten oder wenn die 15-%-Grenze nach Kauf überschritten wird, geht es nur über AfA.
Welche Arten Bebauungsplan gibt es?
Es gibt in Deutschland verschiedene Arten von Bebauungsplänen nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
1. Qualifizierter Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB) enthält mindestens Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und örtliche Verkehrsflächen. Baugenehmigungen können direkt auf Grundlage des Plans erteilt werden.
2. Einfacher Bebauungsplan (§ 30 Abs. 3 BauGB) regelt weniger detailliert als der qualifizierte Plan. Es gelten ergänzend die Vorgaben des BauGB (§ 34 – Innenbereich, § 35 – Außenbereich). Er bietet Spielraum, führt aber oft zu Abwägungsfragen bei Genehmigungen.
3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) wird auf ein konkretes Bauvorhaben zugeschnitten. Grundlage ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan, den der Investor erstellt. Vorteil: passgenau, ermöglicht schnelle Realisierung, da die Gemeinde sich verpflichtet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
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