Nebenkosten einer Wohnung

Die normalen Betriebskosten einer Wohnung mit einem 2-Personen-Haushalt liegen für eine 60 m² Wohnung bei rund 3.400 € pro Jahr – das entspricht in etwa der Kaltmiete. Das Verhältnis ist also in etwa 50/50. Wie sich die Kosten im einzelnen zusammensetzten, erfährst du in diesem Artikel. Wer mit dem Gedanken spielt, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, sollte sich damit auseinandersetzen. Bei der Prognose der laufenden Kosten eines neuen Hauses, einer neuen Wohnung oder der Finanzierung einer Immobilie, sind auch die Betriebskosten zu berücksichtigen. Mit unserem Online-Tool kannst du in wenigen Minuten die Baukosten einer Sanierung oder eines Neubaus selbst berechnen.

Umlagefähige Nebenkosten

Aktuell liegen die Nebenkosten im Monat bei rund 2,70 €/m² Wohnfläche – im Schnitt. Darin sind die umlagefähigen Nebenkosten enthalten, jedoch kein Strom, Telefon usw. Umlagefähige Nebenkosten werden auf alle Bewohner im Haus verteilt. Diese umlagefähigen Nebenkosten / Betriebskosten müssen im Mietvertrag genau definiert sein, damit sie als vereinbart gelten. Umlagefähig sind z.B. die Stromkosten für das Licht im Treppenhaus. Einmal im Jahr, spätestens ein Jahr nach der Abrechnungsperiode, muss der Vermieter die Betriebskosten in einer Betriebskostenabrechnung zusammenstellen und mit den Mietern abrechnen. Die folgende Liste zeigt Orientierungswerte (Jahreskosten pro m² Wohnfläche) für übliche Nebenkostenpositionen. Im Jahr kommen so 32,50 €/m²/a zusammen (=2,70 €/m²/Monat). Leistungen, die durch Mieter selbst bestellt und verantwortet werden, sind nicht enthalten, dürfen bei der Hochrechnung der Wohnungskosten aber nicht vergessen werden. Dazu zählen Strom, Telefon usw.

Nebenkostenposition Kosten /a
Heizkosten 8,80 €/m²
Warmwasser 3,40 €/m²
Wasser   und Abwasser 4,60 €/m²
Grundsteuer 2,30 €/m²
Hausmeister 2,30 €/m²
Müllabfuhr 2,30 €/m²
Gebäudereinigung 1,40 €
Aufzug 1,30 €
Sach-   und Haftpflichtversicherungen 1,50 €/m²
Gemeinschaftsantenne   und Kabelfernsehen 1,30 €/m²
Gartenpflege 1,10 €/m²
Schornsteinfeger 0,40 €/m²
Straßenreinigung 0,60 €/m²
Gemeinschaftsstrom 0,60 €/m²
Sonstige   Betriebskosten 0,60 €/m²

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Als Zuständiger solltest Du übrigens Hausdienste – soweit sie im Mietvertrag vereinbart sind –  gewissenhaft durchführen. Dies ist z.B. die Kehrwoche, der Mülldienst oder der Winterdienst. Wenn eine vereinbarte Regelung nicht funktioniert, werden Deine Nachbarn sauer, wenn der Vermieter wegen deiner Nachlässigkeiten externe Dienstleister eingekauft, die sie mitbezahlen müssen. Zugekaufte Leistungen müssen allerdings im Mietvertrag erwähnt sein und bei nachträglicher Bestellung über einen Nachtrag im Mietvertrag verankert werden.

Telefonkosten

Ein Festanschluss mit Telefon- und Internetflatrate kostet ca. 480 €/a. Mitunter lohnt sich ein Tarifvergleich, denn jeder hat ja andere Anforderungen. Viele verzichten mittlerweile auf den Festnetzanschluß und nutzen nur DSL.

Stromkosten

Jede Wohnung sollte über einen eigenen Stromzähler verfügen. Den Stromanschluss musst du als Mieter selbst beantragen – das ist nicht Sache des Vermieters. Der Vormieter hat in der Regel den Anschluss abgemeldet. Du solltest auf jeden Fall vor Vertragsabschluss die Anbieter vergleichen und auf die Tarifbedingungen achten. Ein normaler Stromtarif (ohne Flatrates und Volumentarife) ist in der Regel die beste Wahl. Um den Anschluss zu beantragen, benötigt der Energieversorger einige persönlichen Angaben und technische Informationen zum Anschluss: Die Adresse und die genaue Lage der Wohnung muss genannt werden. Der aktuelle Zählerstand und die Zählernummer (steht auf dem Zähler) werden ebenfalls benötigt. Sobald der Umzugstermin klar ist, solltest du den Antrag stellen. In der Regel ist ein Vorlauf von 2 Wochen ausreichend bis der Stromanschluss geschaltet wird.

Strompreis: 0,26 €/kWh (durchschnitt Deutschland 2020)
Jahresverbrauch pro Person ( durchlaufherhitzer): 1.850 kWh =  481 €
Jahresverbrauch pro Person (ohne durchlaufherhitzer): 1350 kWh =  351 €
Jahresverbrauch für einen 2-Personenhaushalt: 3030 kWh =   790 €

Lesetipp
Nichts hält ewig – auch Bauteile und Baustoffe haben eine begrenzte Lebensdauer

Heizungskosten

Gaspreis: 6,19 ct/kWh (durchschnitt Deutschland 2019)

Verbrauch / m² mit Warmwasser: 180 kWh/m² = 12,20 €/m² 
Verbrauch / m² ohne Warmwasserbereitung: 130 kWh/m² = 8,80 /m²

Ölheizung 1 Liter Öl = 10 kWh
Gasheizung 1 m³ Gas = 10 kWh

Die Warmwasserbereitung durch die Heizungsanlage verbraucht etwa 20 % der Leistung. Jedes einzelne Grad höhere Raumtemperatur erhöht den Energieverbrauch um rund 7 %. In der Broschüre der Verbraucherzentrale kannst steht, wie du als Mieter Energie sparen kannst. Welchen Einfluß Wärmedämmung auf die Betriebskosten hat, kannst du hier lesen.
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Wasserkosten

Die Preise für Wasser schwanken regional deutlich. In Ostdeutschland und NRW können die Kosten pro Person im Jahr bei 190 € liegen. In Süddeutschland und Norddeutschland kostet es nur 60 €. Grund für die Differenz sind die unterschiedlichen Infrastrukturkosten (Wartung Leitungsnetz, Entfernung zum Versorger usw.). So sind 80 % des Wasserpreises monatliche Fixkosten und nur 20 % sind tatsächliche Verbrauchskosten.

Durchschnittlicher jährlicher Wasserverbrauch pro Person: 40 m³ = 150  (davon ca. 12 m² für Warmwasser)

Jede Wohnung sollte einen eigenen Wasserzähler haben, damit man den Wasserverbrauch auch während des Jahres selbst im Blick hat. Ist kein Zähler vorhanden, kann der Vermieter die Kosten auch nach dem Verhältnis der Wohnfläche umlegen.

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