Manchmal zahlt man den höchsten Preis für Dinge, die man umsonst bekommt. In dem Zitat von Alber Einstein steckt viel Wahrheit. Das gilt besonders bei der Entwicklung von Immobilien in der Baubranche. Beim Planen und Bauen werden Bauherren mit komplizierten Fragestellungen konfrontiert, bei denen sie auf die Empfehlung von Experten angewiesen sind. Expertenrat ist allerdings nur hilfreich, wenn er neutral und unabhängig ist. Gute Beratung kann nie gratis sein! Um Interessenkonflikte auszuscliessen, sollten Berater keine Bauleistungen oder Bauprodukte verkaufen, sie sollten nur Beratungsleistungen anbieten. Diese Leisung muss selbstverständlich auch vergütet werden, denn der Bauexperte investiert seine wertvolle Zeit. Das Verstänsnis für einen Vergütungsanspruch ist nicht bei jedermann vorhanden, obwohl das Geld sehr gut angelegt ist.
Beim Bauen ist das Verhältnis Planung / Bauen bei ungefähr 1/9. Wenn du ein Budget von 100.000 € zur Verfügung hast, sind foglich rund 10.000 € für Planung und Beratung einzuplanen. Das klingt zunächst nach viel, aber das Einsparpotential bei guter Planung ist immens.
Das Bautagebuch ist ein Hilfsmittel für die Baustelle
Ein Hilfsmittel „unfallfrei“ durch den Bauablauf zu kommen, ist das gute alte Bautagebuch. Besonders dann, wenn Absprachen zwischen den Beteiligten dokumentiert werden sollen. Regelmäßige Kontrollen der Baustelle sind für jeden Bauherrn Pflicht, damit nichts kaschiert wird. Besichtigungen und Begehungen sollten zusammen mit dem Bauleiter oder dem Architekten/ Baubetreuer erfolgen. Schon im Vertrag sollten wöchentliche Rundgänge vereinbart werden. Besonders wichtig ist die Kontrolle bei sogenannten “gefahrengeneigten Arbeiten”. Dazu gehört z.B. die Bauwerksabdichtung.
Bei folgende Baustufen sollte verstärkt kontrolliert werden, um wichtige Details im Auge zu behalten:
- Vor der Verfüllung der Baugrube – Bodenplatte: Überprüfung der Betondicke, Wärmedämmung und der Verdichtung (Betongüte nachweisen lassen!), Bauwerksabdichtung, Perimeterdämmung, Entwässerung, usw.
- Bei Rohbaufertigstellung: Mauerwerk auf Beschädigungen kontrollieren, Fugendicke nachmessen (Wärmebrücken!), Mauerverband prüfen, Deckenauflage kontrollieren, Ringanker kontrollieren), Check der Rohbau-Maße
- Dachstuhl: Holzqualität prüfen. Einbaufeuchte des Holzes nachweisen lassen, Vorsicht: Holzschädlinge!
- Nach der Dacheindeckung: Befestigung der Dachsteine überprüfen, Gefälle kontrollieren!
- Beim Einbau der Fenster: Vor dem Innenputz, korrekter Sitz der Fensterzarge (luftdicht), Fenster richtig herum eingebaut, Wärmedämmglas kontrollieren,
- Zur Fertigstellung der Rohrinstallation: Dichtigkeitsprüfung, Vorsicht: Kontergefälle (Freispiegelleitungen)
- Vor Beginn der Malerarbeiten: Überprüfung aller Wandflächen auf etwaige Beschädigungen; Ist der Untergrund richtig vorbereitet?
- Nach Fertigstellung der Außenanlagen: Kontrolle der Grenzlinie zum Nachbargrundstück! Ist das Gefälle ausreichend, damit das Wasser weg vom Gebäude führt?
- Bei der Endabnahme: Mängelliste, Vorbehalte, Abnahmeprotokoll, komplette Dokumentation!
Darüber hinaus ist dringend zu empfehlen, die Fortschritte der Baustelle fotografisch zu dokumentieren – mit einem Smartphone geht das heute sehr schnell. Insbesondere dann, wenn Mängel festgestellt werden, ist es für eine spätere Beweisführung unabdingbar, wenn von diesen strittigen Bereichen Detailansichten gemacht worden sind.
Unsere 17 Tipps, um Baufehler zu vermeiden
Planungsfehler münden in Baufehlern: Rund 40 Prozent der späteren Baufehler resultieren aus mangelhafter Planung. Bisweilen sind den Fachleuten die aktuellen Normen nicht bekannt. Ein Blick in die Hitliste der Baufehler, die Bauprofis bei ihren Baubegehungen immer wieder aufdecken, soll verdeutlichen, wo die tatsächlichen Tücken am Bau lauern. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gibt sie dennoch wertvolle Tipps, wo Bauherren genauer hinsehen sollten und wann es Sinn macht, fachlichen Rat einzuholen.
1. Baugrund untersuchen
Die individuelle Standortbedingungen (z.B. Hanglage, Flussnähe) werden oft nicht ausreichend bei der Planung berücksichtigt. Besonders die richtige Beurteilung des Baugrundes ist eine wesentliche Voraussetzung für eine fehlerfreie Errichtung des Gebäudes. Obwohl das Baugrundrisiko beim Bauherrn liegt, ist dieser als Baulaie in der Regel überfordert und auf Fachleute angewiesen. Fehler, die in der Planungsphase begangen werden, sind später kaum noch zu korrigieren. Falsch eingeschätzter Baugrund kann zu unkontrollierten Setzungen des Gebäudes führen. Die Folge daraus sind Risse, die die Stabilität des Hauses gefährden können. Klarheit über die Beschaffenheit des Baugrundes (Aufgabe des Planers!) ist daher erstes und oberstes Gebot bei der Bauplanung.
2. Der Wärmeschutz hat Priorität
Ob die Planung des Wärmeschutzes stichhaltig erfolgte, kann im Wesentlichen anhand des Energiebedarfsausweises nachvollzogen werden. Aber nur dann, wenn die Bedarfe richtig erfasst und korrekt berechnet worden sind. Wichtig ist es, den Energiebedarfsausweis vor Vertragsunterzeichnung zu erhalten. Dann sollte man eine unabhängige Beratung einkaufen, um den Wärmeschutz bewerten zu lassen und parallel prüfen, ob auch die Angaben im Energiebedarfsausweis mit denen in der
Baubeschreibung konform gehen. Leider entpuppt sich die ENEV Berechnung oft als Mogelpackung. Laut zweier Umfragen des Verbandes privater Bauherren sind…
… die Berechnungen zum EnEV-Nachweis falsch: 50-60%
… die Nachweise zur EnEV falsch oder es wurden mit dem Bauherrn die Voraussetzungen nicht abgestimmt: 66 %
… die Berechnungen der EnEV werden beim Bauen nicht richtig umgesetzt: 53 %
… das Gebäude entspricht überhaupt nicht den Anforderungen der EnEV: 30 – 40 %
Viel zu oft erhält der Bauherr den Energiebedarfsausweis nicht vor Vertragsabschluss und nur ganz selten nach Unterschrift des Vertrages, so dass eine unabhängige und zeitnahe Prüfung erschwert ist. Der Wärmeschutz sollte optimal geplant und realisiert werden, denn die EnEV gibt nur Mindeststandards vor. Wer hier spart, ärgert sich wenige Jahre später über die Versäumnisse.
3. Beachte ausreichende Anzahl von Dehnungsfugen
Das Dach ist extremen Temperaturunterschieden ausgesetzt. Dies führt zu thermisch bedingten Bewegungen. Bei großflächigen Dächern sind daher immer ausreichend Dehnungsfugen (Bewegungsfugen, Raumfugen) anzuordnen. Werden diese nicht geplant und ausgeführt, bilden sich durch die Bewegungen Risse in der Dachhaut, die unweigerlich zu durchfeuchtungen führen und die darunter liegenden Bauteile schädigen.
4. Ein Dachüberstand schützt vor Feuchtigkeit
Neben der Funktion, das Haus vor Witterungseinflüssen zu schützen, soll das Dach auch die Fassade vor Nässe bewahren. Ein ausreichend dimensionierter Dachüberstand schützt die Fassade und den unmittelbaren Anschlussbereich des Hauses. Darüber hinaus wird ein besserer sommerlicher Schutz vor Sonneneinstrahlung erzielt. Bei einem Einfamilienhaus sollte der Dachüberstand an der Traufe zwischen 700 und 810 mm und am Ortgang (Giebel) ungefähr 300 mm betragen. Vorsicht bei
Überbau der Grundstücksgrenze! Dachüberstände, die in die Gefährdungsklasse 2 (DIN 68800-3 -Holzschutz) eingeordnet werden, sind immer auch vor Feuchtigkeit sowie Insekten- und Pilzbefall zu schützen. Im Bereich der Dachüberstände haben wir es gewöhnlich mit einem Windunterdruck zu tun. Dies kann zum Eindringen von Feuchtigkeit führen.
5. Gegengefälle im Abwassersystem unbedingt vermeiden
Vor der AUsführung ist Leitungsplaung der Entwässerung sehr genau zu prüfen. Eine BIM Planung beim Haustechnikplnaer sollte heute Standard sein. Wenn du nur Papierzeicnungen hast, ist die Überprüfung entsprechend aufwender. Das sogenannte Kontergefälle in Abwasserrohren (Freispiegelleitungen) ist besonders oft bei Leitungsführungen in Deckenkonstruktionen (Ablauf der duschwanne, usw.) oder im Erdreich (Grundleitungen) anzutreffen. Wird das Problem zu spät erkannt, z.B. nach der Fertigstellung des gesamten Fußbodenaufbaus, ist ein beträchtlicher Aufwand zur Beseitigung erforderlich. Intelligente Vorwandinstallationen können hier Abhilfe schaffen. Vorsicht vor Schall- und Wärmebrücken!
6. Wasser und Feuchtigkeit ist immer vom Gebäude weg zu führen
Bauwerksabdichtungen gehören zu den Gefahren geneigten Arbeiten. Jeder Fehler in dieser Bauphase kann aufwendige und kostenintensive Folgen haben. Für Bauwerksabdichtung sind immer der anstehende Lastfall (Baugrundgutachten!) und die jeweilige Nutzung maßgebend. Der Planer hat die Bauwerksabdichtung anhand dieser Vorgaben korrekt zu planen! Wenn ein Gebäude im Wasser steht ist die Abdichtung ganz besonders sorgfältig zu planen.
7. Drainage führt das Wasser vom Gebäude weg
Bei schwach durchlässigem Untergrund (in der Regel sind das bindige Bodenschichten, sprich Böden mit einem hohen Lehm- oder Tonanteil), kann sich Sickerwasser vor Bauwerksteilen aufstauen und als „drückendes Wasser“ wirken. Der gemein hin schwierigste Lastfall (siehe Grafik zuvor) für eine Bauwerksabdichtung. Hier kann eine Drainage (DIN 4095) sehr dienlich sein. Achtung! Je nach Lastfall ist die passende Perimeterdämmung (Wärmedämmung im Erdreich vor der Kelleraussenwand) zu wählen.Drainagewassereinleitungen dürfen nur bei ausreichender Leistungsfähigkeit der Abwasseranlagen (Kanäle und Kläranlagen) genehmigt werden. Sie müssen immer rückstaufrei sein. Die Einleitung sollte vordergründig in Mischwasser- oder Regenkanäle und nur in Ausnahmefällen in Schmutzwasserkanäle vorgenommen werden. Beachte: Die Einleitung in das Abwassernetz ist in der Regel genehmigungspflichtig, so dass alle Genehmigungen vor der Bauausführung geklärt sein sollten!
8. Rückstausicherung der Drainage ist unverzichtbar
Wie kommt es eigentlich zum Rückstau? Das Abwasser im öffentlichen Strassenkanal drückt durch die angeschlossenen Hausanschlussleitungen zurück (z.B. nach einem Starkregen). Dort steigt es maximal bis auf das Niveau der Rückstauebene (meistens die Straßenoberkante). Wenn das Gebäude nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert ist, werden Keller und tiefer liegende Räume überflutet. Befindet sich die Sohlentiefe des Übergabeschachtes der Grundstücksentwässerungsanlage unterhalb der Rückstauebene des öffentlichen Kanals, sind die Dränagen mit Rückstausicherungen auszustatten. Das Mindestgefälle bei Freispiegelleitungen muss zwischen dem Übergabeschacht und der Einleitstelle in den öffentlichen Kanal mindestens 0,5 % betragen. Nach DIN 1986 gilt als Rückstauebene die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle. Der Hauseigentümer ist verantwortlich für den rückstaufreien Abfluss seines Abwassers von seinem Grundstück. Die Rückstausicherung muss auf eigene Kosten unter Beachtung der gültigen Vorschriften installiert werden. Ohne Rückstausicherung besteht kein Versicherungsschutz!
9. Fehlerhafte Verfüllung der Baugrube prüfen
Nicht fachgerechte Verfüllung und Verdichtung der Baugrube führen zu Setzungsproblemen am Gebäude (Risse, Abrisse). Ungeeignetes Verfüllmaterial, wie z.B. Bauschutt, kann sogar die vertikale Kelleraußenwanddichtung beschädigen.
10. Mauerwerk möglichst aus einem Material
Insbesondere in Bereichen, wo unterschiedliche Baumaterialien (Beton, Ziegel, Putz, usw.) aufeinander treffen, können Wärmebrücken entstehen, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Eine mangelhafte Überdeckung — im schlimmsten Fall sogar „Fuge auf Fuge“ – kann zu Rissbildungen führen, die mit fortschreitender
Lebensdauer des Gebäudes immer sichtbarer und breiter werden.
11. Mauerwerksverband einhalten
Ziel des Mauerwerksverbandes ist es, einen weitestgehenden Fugenversatz anzustreben, durch den sich die einzelnen Steine untereinander verzahnen, so dass die Druckkräfte gleichmäßig abgetragen werden können. Vier Mauerregeln sollten unbedingt beachtet werden:
- Jede Schicht muss genau waagerecht liegen und durch den ganzen Querschnitt des Bauteils gehen
- Die Stoßfugen zweier aufeinander folgender Schichten dürfen nicht aufeinander treffen. Es soll eine Überbindung von min. 1A bis 1/2 Stein stattfinden (Überbindemaßl). Auch im Innern der Wand dürfen die Stoßfugen nicht aufeinander treffen (Kreuzfugen sind nicht zulässigl)
- Im Inneren der Wand sollten möglichst viele ganze Steine als Binder liegen
- Insgesamt sind möglichst viele schadlose Steine zu verwenden (Wärmebrücken).
12. Risse im Gebäude sind nicht normal – die Ursache muss beseitigt werden
- Setzungsrisse, d.h. der Baugrund hat sich verändert und das Bauwerk hat sich unkontrolliert gesetzt, mangelhafte Verdichtung des Baugrundes kann eine Ursache dafür sein
- Dehnungsrisse, z.B. in Folge von Temperaturdifferenzen (Frost-Tau-Wechsell)
- Schwindrisse in Folge fehlender Nachbehandlung, wenn der Putz oder Beton (durch das Schwinden und Kriechen) zu schnell ausgehärtet ist (hohe Sonneneinstrahlung)
- Sprengrisse in Folge von Frost (Frost-Tau-Wechsel oder Salzkristallisation) oder durch die Korrosion des Stahles sowie Risse können darüber hinaus durch erhöhte Lasten (unsachgemäße Nutzung) auftreten (Überbelastung, Statik falsch berechnetl).
13. Vor dem Einzug immer die Baufeuchte herauslassen
Jedes Bauwerk erhält bei seiner Realisierung einen Feuchteeintrag, der nach Fertigstellung wieder an die Umgebungsluft abgegeben werden muss. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus sind das rund 3.000 Liter Wasser. Immer kürzer werdende Bauzeiten und der steigende Einsatz von Wärmedämm-Verbundsystemen begünstigen diese Entwicklung. Kein Bauherr hat heutzutage noch Zeit, das Bauwerk austrocknen zu lassen, so dass die Baufeuchte und die Feuchte aus der Nutzung das Bauwerk gebührend schädigen. Die Folge ist das nachweislich hohe Aufkommen von Schimmelpilzansammlungen in Wohnbereichen! Abhilfe könnte hier eine technische Bautrocknung schaffen, die sich aber bisher nicht durchgesetzt hat.
12. Bauschaum ungeeignet für Anschlussfugen
Die Ausbildung der Anschlussfugen zwischen Wand und Fenster erfordert eine hohe Fachkompetenz, so dass dieser Detailbereich sehr oft nicht fachgerecht ausgeführt wird. Die schnelle, mangelhafte Ausführung wird allzu gern mit Bauschaum oder mittels Silikone betrieben, obwohl schon die DIN 4108 – Wärmeschutz im Hochbau – diesen Materialien attestierte, dass sie für die Gewährleistung der Luftdichtheit ungeeignet sind. Die Dichtheit mit Bauschaum ist nicht gewährleistet, da sie in der Regel
im Verborgenen unkontrolliert abläuft. Die Folgen sind hinlänglich bekannt. Es entstehen vermehrt Probleme mit der Wärmedämmung, mit einer erhöhten Feuchtigkeitsentwicklung, sprich Schimmelpilzansammlung im Fugenbereich aufgrund der geringeren Temperatur, und ein geringerer Schallschutz. Die bessere Lösung heißt hier: dauerelastisches Material einzusetzen.
13. Schwachpunkt: Rollladenkästen
Bereits die WSVO (Wärme-Schutz-Verordnung) von 1995 forderte einen k-Wert (U-Wert) für Rollladenkästen von 0,6 W/(mZK). Hochwärmedämmende Rollladenkästen verfügen heute über einen U-Wert von 0,21 bis 0,38 W/(mZK). Ein Blick in den angebrachten Rollladenkasten verrät sehr viel über die Qualität der Installation. Jeder Bauherr sollte sich diese Zeit nehmen, damit Wärmebrücken vermieden werden und die Funktionalität stimmt. Wer ein Niedrigenergiehaus plant, sollte entweder auf Rollladenkästen verzichten oder diese außen anbringen lassen. Der gute alte Fensterladen wäre auch eine sinnvolle Alternative. Denn trotz aller Dämm-Maßnahmen bleibt dieses Bauteil eine energetische Schwachstelle.
14. Achtung beim Treppeneinbau: Schwachpunk Schallschutz
Unsachgemäßer Treppeneinbau bedeutet oftmals auch minderwertiger Schallschutz. Wird beispielsweise die Trennfuge zwischen Treppenwange und Wand nicht korrekt ausgeführt, kommt es zur bekannten Schallbrücke, die kein Bewohner gern ertragen möchte. Die Treppenkonstruktion sollte deshalb durch eine elastische Auflagerung von der übrigen Baukonstruktion getrennt sein. Ähnlich wie beim schwimmenden Estrich, wo der Fußbodenaufbau von der eigentlichen Baukonstruktion getrennt
ist.
15. Haustrennwände richtig planen
Die DIN 4109 fordert für Haustrennwände (z.B. Reihenhaus, Doppelhaus) einen Mindestschallschutz von 57 dB. Im BIeibIatt 2 derselben DIN wird aber ein erhöhter Schallschutzes von 67 dB gefordert. Da das Beiblatt 2 nicht bauaufsichtlich eingeführt ist, wird öffentlich-rechtlich nur der Mindestschallschutz von erf. R’W = 57 dB geschuldet, so dass der erhöhte Schallschutz ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden muss! Bekanntermaßen entspricht die DIN 4109 nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik (OLG München — AZ: 9 U 4198/08 vom 19. Mai 2009, BGH – AZ: VII ZR 45/06 vom 14. Juni2007)
Haustrennwände müssen aus Gründen des Schallschutzes aus zweischalig gemauerten Trennwänden ausgeführt werden. Die Mindestdicke der Einzelschale muss dabei 115 mm betragen. Anforderungen für die Ausführung:
- Die Trennfuge muss vom Dach bis zum gemeinsamen Fundament durchgehen. Schallbrücken etwa aus Mörtelresten müssen vermieden werden.
- Trennfugen müssen mindestens 30 mm breit sein; breitere Fugen verbessern den Schallschutz. Die Fugen müssen nach DIN 4109 mit Mineralfaserplatten und nach DIN 18165 Teil 2 mit TrittschaIIpIatten Typ D verfüIIt werden.
16. Luftdichtigkeit anstreben
Eine hohe Luftdichtheit von Gebäuden ist eine wesentliche Voraussetzung für eine effiziente Energiebilanz, da möglichst alle Leckagen beseitigt worden sind. Leckagen bedeuten immer auch Wärmeverluste! Ob und wie dicht die Gebäudehülle ausgeführt wurde, kann mittels eines „BIower-Door-Testes“ ermittelt werden.
17. Hochwertige Fenster amortisieren sich
Das Fenster der Zukunft ist gut wärmeisoliert und luftdicht, so dass die Wärmeenergie im Gebäudeinneren verbleibt und so die Wärmeverluste des Gebäudes minimiert werden. Zusammen mit der Anwendung von Wärmestrahlung reflektierenden Schichten ist es gelungen, den Wärmedurchgangskoeffizient von 3,0, bei den frühen Isoliergläsern, auf ca. 1,1 bei heutigen 2-fach-Wärmeschutzgläsern zu reduzieren und somit die Energieverluste auf ein Drittel zu senken. Bei noch höheren Ansprüchen an Schall- oder Wärmeschutz werden inzwischen auch drei Glasscheiben zusammengefügt (Dreischeibenverglasung). Der empfohlene g-Wert (Wärmedurchlass) bei Sonnenschutzverglasung liegt zwischen 0,16 bis 0,40 Prozent und bei Wärmeschutzverglasung gemäß EnEV 2009 bei 0,6 Prozent! Das optimale Fenster besticht durch eine hochwerte Fensterqualität und einen fachgerechten, luftdichten Fenstereinbau!
18. Abdichtung am Sockel sorgfältig ausführen
Als Sockel eines Hauses bezeichnet man den Bereich vom Fundament bis zur Erdoberfläche und ggf. bis zur Oberkante der Kellerdecke. Der Sockelbereich stellt an jedem Haus eine durch Feuchtigkeit beanspruchte Problemzone dar. Hier werden beim bauen sehr viele Fehler gemacht. Die Anzahl der unansehnlichen Hochparterre-Sockel bestimmen außerdem das Stadtbild vieler Städte in Deutschland. Die Sockelfläche muss aussen wasserabweisend (z.B. Dichtungsschlämme) sein, bis zur horizontalen Wandabdichtung reichen und im Erdreich nahtlos an die vertikale Kelleraußenwandabdichtung (z.B. KMB – Kunststoff modifizierte Bitumendickbeschichtung) übergehen. Bei geputzten Außenwänden sollte die Schicht des Sockelputzes deutlich hinter dem des Wandputzes zurückspringen oder zumindest bündig sein, aber auf keinen Fall überstehen, weil dann die Gefahr des Regenstaus, von Frostschäden besteht. Zudem kommt es zu unansehnlichen Schmutzablagerungen.
Da wir natürlich im einem Beitrag nicht alle Themen erschlagen können, haben wir eine Serie aufgelegt, die sich in jedem Artikel immer einem bestimmten Thema widmet. Hier findest du den ersten Beitrag zum Thema Bodengleiche dusche.
Urteile zu Planungsfehlern und Mängeln
Leistung besser als bestellte ausgeführt: Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung. Auch wenn die Leistung nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, kann der Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn die Ist-Beschaffenheit aus technischer Sicht qualitativ höherwertiger ist als die vorgesehene Soll-Beschaffenheit. OLG Koblenz, Urteil vom 23.02.2017 – 6 U 150/16; BGH, Beschluss vom 18.12.2019 – VII ZR 68/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
Bei planungsbedingten Baumängeln muss der Architekt den Vorschuss für eine Mängelbeseitigung zahlen. Soweit sich ein Planungsmangel bereits im Bauwerk verwirklicht hat, besteht kein Nachbesserungsanspruch und somit auch die Möglichkeit zur Selbstvornahme nicht mehr. Wegen vom Architekten zu vertretenden Planungs- und Überwachungsfehlern, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, haftet der Architekt auf Schadensersatz. Im Wege des Schadensersatzes kann auch die Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags gegen den Architekten verlangt werden. OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.06.2019 – 13 U 161/17; BGH, Beschluss vom 20.11.2019 – VII ZR 155/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen)
Schwarzplaner haftet nicht für Planungsmängel. Die Erbringung von Architektenleistungen “ohne Rechnung” stellt einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgeset
z dar und führt zur Nichtigkeit des Architektenvertrags. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber keine Mängelansprüche gegen den Architekten zu. OLG Celle, Urteil vom 09.03.2017 – 16 U 169/16; BGH, Beschluss vom 24.07.2019 – VII ZR 74/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) Bauherr und Unternehmer vergleichen sich: Ist der Architekt “aus dem Schneider”? Ein zwischen dem Auftraggeber und dem Bauunternehmer wegen Baumängeln geschlossener Vergleich hindert den Auftraggeber nicht daran, den wegen Bauüberwachungsfehlern gesamtschuldnerisch mit dem Bauunternehmer haftenden Architekten auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. OLG Brandenburg, Urteil vom 24.10.2019 – 12 U 47/19