Die DIN 276 gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung von Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauwerken, Freianlagen und Verkehrsanlagen und die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten. Die DIN 276 ist ein anerkanntes Gliederungssystem. Wie die DIN 276 aufgebaut ist, kannst Du in diesem Artikel (Link) lesen.
DIN 276 neu 2018 Excel Download
Die Kostengruppe 474 (früher Kostengruppe 475) ist eine Untergruppe der Haustechnik-Kosten (Kostengruppe 400). Die KG 400 steht für alle Baukosten der Technischen Anlagen oder Anlagenteile im Gebäude und unterteilt sich in der nächsten Gliederungsebene weiter auf (410, 420, 430 usw.). Dabei zeigt die Kostengruppe 474 alle Baukosten für Sprinklerleitungen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Löschwasserleitungen, Wandhydranten, Handfeuerlöscher, stationäre und mobile Feuerlöschanlagen. Experten für Brandschutz, Brandschutzgutachter oder Sachverständige für Brandschutz findest du auf Baumensch. Wenn du Fragen zu diesem dieser Kostengruppe / Fachbereich hast, kannst Du uns gerne anrufen oder unser Kontaktformular nutzen. Artikel und Sachverständige zum Thema Brandschutz kannst Du über die Stichwortsuche bei uns finden.
KG 474 und Kostenberechnungen am Bau
DIN 276 Excel
Hier kannst Du eine offene Excel Datei mit der vollständigen DIN 276 – 2018 herunterladen. Passend dazu: bmCalc – eine Excel-Vorlage für Architekten-Kostenschätzungen.
Es werden gemäß DIN 276 Anforderungen an eine Baukostenermittlung gestellt. Die Kostenberechnung muss genau sein und auch Risikopositionen bewerten. Sie muss vollständigkeit sein und gut und nachvollziehbar aufgestellt sein. Außerdem ist bei Bedarf die Umsatzsteuer auszuwerfen und regionale Faktoren sind zu berücksichtigen. Eine Kostenermittlung kann nur so gut sein, wie die vorgelagerte Planung. Wurde nur ein Konzept oder eine Vorplanung erstellt, sind auch die darauf basierenden Kosten ungenau. Kein Regelwerk legt fest, wie genau eine Baukostenermittlung oder Kostenschätzung sein muss. Denn die meisten Gebäude sind genauso individuell, wie die Erfahrung des Architekten und des Kalkulators. Meistens gibt es auch keine Vergleichsobjekte, an denen man das messen kann. Eine Normierung ist schlecht möglich. Als Architekt sollte man in frühen Projektphasen Baukosten nicht in absoluten Größen angeben, d.h. mit einer festen Zahl. Selbst die besten Bauexperten können nicht auf Basis einer Vorplanung Baukosten benennen, die sich nach der Fertigstellung dann auch genauso einstellen. Gute Architekten wissen das. Sie entwickeln im Laufe der Zeit ein gutes Bauchgefühl für zulässige Abweichung zwischen der Kostenermittlung und der späteren Kostenfeststellung. Die Schwankungsbreite liegt dabei zwischen 10% und 30%. Selbstverständlich erwarten Bauherren, dass Zusagen eingehalten werden – das gilt bei den Baukosten ebenso wie bei der Autoreparatur. Abweichung von 10% werden von Kunden als dramatisch wahrgenommen. Häuser sind teuer und 10% eines nicht unüblichen Bauvolumens von 1 Mio. sind schließlich 100.000 €. Es gibt Architekten, die stolz darauf sind, Baukosten um „nur“ 10% überschritten zu haben. Klar, dass Bauherren dafür null Verständnis haben!
Die unsinnige Genauigkeit
Baukosten sollten daher in frühen Phasen, abhängig von der Projektart und dem Auftraggeber, immer mit einer Varianz angegeben werden. Eine Kostenaussage ist nur gut und nützlich, wenn sie auch zutrifft. Gerichtsurteile dulden in Einzelfällen Abweichungen von Baukosten, aber Vorsicht, denn es besteht in werkvertraglicher Hinsicht ein Anspruch auf Mängelfreiheit, der auch für die Kostenermittlung gilt. Mängelfrei ist eine Kostenermittlung nur, wenn sie passt. Verantwortlich für Genauigkeit einer Kostenermittlung liegt beim Ersteller. Wenn ein Architekt eine Schwankung von +/- 3 Prozent angibt, muss er sich daran auch messen lassen. Die grobe Planung in frühen Phasen lässt einfach keine genaue Kostenermittlung zu. Außerdem schwanken die Angebotspreise beim Wettbewerb in der Ausschreibung. Und je weiter die Baumaßnahme in der Zukunft liegt, desto unsicherer sind auch Prognosen für Baukosten.
Risiken der Baukostenermittlung und das Unvorhergesehene
Beim Bauen gibt es Risiken, z.B. das Risiko von unerwarteten Preisschwankungen wegen konjunktureller Situationen oder Materialknappheit, wegen Schlechtwetterperioden, wegen Bauunternehmerinsolvenzen oder unerwarteten behördlichen Auflagen. Die DIN 276 verlangt vom Verfasser einer Baukostenermittlung die Befassung mit den Risiken und verlangt projektspezifisches Risikomanagement. Der Planer soll beschreiben, wie er mit erkannten Risiken umgehen wird. Das kann er tun, indem er Risiken zusammenträgt und erläutert, jedoch nicht bewertet. Der Auftraggeber ist dann darüber aufgeklärt, dass sich das Budget erhöhen wird, wenn die genannten Risiken eintreten. Man kann auch beim Aufsteller der Kostenermittlung versuchen, die Kosten der erkannten Risiken zu beziffern und sich mit dem Bauherren darüber verständigen, ob die Risiken in der Kostenermittlung Berücksichtigung finden sollen und welches Risiko mit welcher Eintrittswahrscheinlichkeit einzuschätzen ist. Eine andere Möglichkeit des Risikomanagements sieht für erkannte Risiken sogenannte Stellbeträge vor, die, falls sie denn alle eintreten, nicht ausreichend sind, ohne Eintritt aber überflüssig sein werden. Wie auch immer, der Bauherr sollte vom Architekten darüber aufgeklärt werden, dass die tatsächlichen Kosten wegen Risiken höher sein können als erwartet und wie der Architekt dies in der Baukostenberechnung damit umgegangen ist. Laut Bestimmungen im Verbraucherschutz und einschlägigen BGH-Rechtsprechung ist ein Bauherr so zu behandeln, als wäre er völlig ahnungslos. Er muss aufgeklärt werden, dass eine Baukostenermittlung Risiken enthält. Risiken haben übrigens nichts mit Abweichungen von Kostenermittlung zu tun! Wenn sich kein Risiko materialisiert, müssen die Baukosten sich im Rahmen der Kostenschätzung befinden.