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100 Grundstück 200 Herrichten 300 Bauwerk 400 Technik 500 Aussen 700 Nebenkosten

Zur Projektleitung gehören diejenigen originären Bauherrenaufgaben, die Bauherren aufgrund der von ihnen wahrzunehmenden Gesamtverantwortung Dritten nicht
übertragen können (nicht delegierbare Bauherrenaufgaben), wie die Bereitstellung und Steuerung der für die Baumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel, die Beauftragung von Projektsteuerungsleistungen, die Bestimmung der Zielvorgaben, die Definition des Bauprogramms in quantitativer und qualitativer Hinsicht, die Auswahl von Vertragspartnern, die Durchführung von projektbegleitenden Erfolgskontrollen und Überwachungstätigkeiten. Insbesondere die Kontrolle der Tätigkeiten des Projektsteuerers und des Projektfortschritts, die Durchführung von Vergabeverfahren sowie – grundsätzlich – alle Entscheidungen und Handlungen, die den Bauherrn verpflichten oder ihm aufgrund gesetzlicher Bestimmung obliegen.

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