Förmliche Bauabnahme ist Pflicht
Das Haus ist fertig und der Umzug ist geplant? Dann kommt jetzt der rechtlich wichtigste Schritt: Die Bauabnahme. Und nun gilt: Qualität vor Geschwindigkeit. Bauherren sollten sich für diesen Schritt unbedingt Zeit nehmen, um ihre Rechte nicht zu verschenken, denn mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Bauabnahme und mängelfreies Haus übernehmen
Vor dem Einzug steht die offizielle Übernahme der Immobilie an. Zur Bauabnahme vereinbart man einen Termin auf der Baustelle. Vorher sollte der Bauherr in Begleitung mit einem Bauexperten – einem erfahrenen Architekten oder einem Bauingenieur – die Immobilie begutachten. Es gilt zu prüfen, ob die vereinbarten Leistungen in der gewünschten Qualität umgesetzt worden sind. Wer selbst gebaut hat, sollte sich unbedingt ebenfalls sachverständige Hilfe holen, denn viele Baumängel sind für Ungeübte nicht zu erkennen. Die Profis haben Checklisten für die verschiedenen Bereiche, damit nichts übersehen wird.
Unbedingt Protokoll verfassen
Besonders wichtig ist das Abnahmeprotokoll. Darin wird festgehalten, ob die Vertragspartner noch Nachbesserungen vornehmen müssen. Mängel am Haus werden detailliert und mit Fotos protokolliert, damit es später keine Missverständnisse gibt: Mit der Unterschrift unter dem Protokoll verpflichtet sich der Vertragspartner, eventuelle Baumängel zu beheben. Hier sollte auch eine Fristsetzung erfolgen. Bitte fair bleiben, denn unwesentliche Mängel sind kein Grund, eine Abnahme gänzlich zu verweigern.
Mit der Bauabnahme bestätigt der Bauherr, dass der Baupartner seine Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erfüllt hat.
Alle Gefahren und Risiken trägt nun der Bauherr
Alle Gefahren und Risiken gehen auf den Bauherren über – es beginnt die Gewährleistungsfrist. Der Bauherr sollte deshalb sicher sein, am Tag der Bauabnahme ein wirklich mängelfreies Haus zu übernehmen. durch die Abnahme entsteht beim Baupartner der Anspruch auf Bezahlung. Er kann nun seine Abschlussrechnung stellen.
Ohne Bauabnahme – Rechte verschenkt
Wer auf die förmliche Bauabnahme verzichtet oder mit dem Einzug Mängel stillschweigend in Kauf nimmt, der vergibt leichtfertig seine Rechte. Der große Unterschied ist: Baumängel können später zwar noch angezeigt und korrigiert werden, allerdings muss dann der Bauherr den Nachweis erbringen, dass ein anderer dafür verantwortlich ist.
Was tun bei Baumängeln?
Treten Mängel erst nach der Bauabnahme auf, können Hausbesitzer diese innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend machen. Diese beträgt in der Regel fünf Jahre ab Bauabnahme.