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Welche Folgen hat das Urteil des EuGh zur HOAI 2020
Die Berufsbezeichnung Architekt und Ingenieur ist zwar geschützt, trotzdem darf jedermann Baupläne erstellen und Planungsleistungen erbringen. Das widerspricht dem Ziel der HOAI, eine hohe Planungs- und Bauqualität zu sichern. Ein Bauzeichner kann deutlich unter dem HOAI-Wert abrechnen und sein Honorar frei festlegen. Dies ist der Kern des Urteils gegen die HOAI: Deutschland wird seinen eigenen Ansprüchen mit der HOAI nicht gerecht!