Energieausweise selbst erstellen

Energieausweise entstehen auf zwei Wegen: als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis. Den Bedarfsausweis berechnest Du anhand der Architektur und der Gebäudetechnik. Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch. Ein Architekt darf einen Energieausweis ausstellen, wenn er die entsprechende Qualifikation besitzt. Möchtest Du selbst einen Energieausweis erstellen oder anbieten, findest Du in diesem Artikel viele nützliche Tipps. Ein wichtiger Hinweis vorab: Die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist nicht kompliziert. Prüfe zunächst, welche Berechnungsart Du anwenden musst, denn nur in Ausnahmefällen entscheidest Du das selbst. Einige Regeln sind dabei zu beachten.

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Bedingung für den Verbrauchsausweis

Unsere Heizgewohnheiten resultieren meistens aus persönlichem Kälteempfinden. Deshalb erlaubt der Verbrauchsausweis nur eingeschränkte Rückschlüsse auf den energetischen Zustand oder den festen Energieverbrauch einer Wohnung oder eines Hauses. Der Verbrauchsausweis zeigt vereinfacht den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre. Dieses Berechnungsverfahren ist zudem relativ kostengünstig. Folgende Bedingungen gelten für den Verbrauchsausweis:

  • Der Bauantrag des Wohngebäudes wurde nach dem 1. November 1977 gestellt oder
  • das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet oder
  • das Gebäude hat 5 oder mehr Wohnungen

Wenn nichts davon zutrifft, bitte weiterlesen. Es gibt weitere Bedingungen.

Energieausweis-Muster

Bedingung für den Bedarfsausweis

Ein Bedarfsausweis zu erstellen, ist etwas aufwändiger. Die Kosten für die Erstellung eines Bedarfsausweises liegen bei rund 500 €. In Einzelfällen kann es auch teurer werden. Der Bedarfsausweis ist seit 2002 für Neubauten obligatorisch. Folgende Voraussetzungen verpflichten zur Erstellung eines Bedarfsausweises:

  1. Datum Bauantrag vor 1. November 1977
  2. Anzahl der Wohnungen: 1 – 4 Stck.
  3. Das Gebäude wurde noch nicht energetisch saniert

Für einen Bedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes rechnerisch ermittelt. Alle bauphysikalisch relevanten Daten werden dabei berücksichtigt. Ein Bedarfsausweis kann schon in der Planungsphase erarbeitet werden. Ein Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, als ein Verbrauchsausweis, weil der rechnerische Wärmebedarf vom Nutzerverhalten unabhängig ist. Wenn Du als Planer wenig Zeit hast, Dich in das Thema Energieberatung einzuarbeiten und die Leistung nicht regelmäßig bei Dir angefragt wird, solltest Du Bedarfsausweise durch einen Experten erstellen lassen. Hier findest Du qualifizierte Ingenieure, die das für Dich erledigen können. Ein Energiepass bzw. ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Achtung, nach Umbauten oder Sanierungsarbeiten sollte ein neuer Energieausweis erstellt werden.

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Gebäudeenergiegesetz gilt seit 1.11.2020

Seit 1.11.2020 wurden verschiedene Einzelverordnungen im GEG zusammengeführt. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat folgt damit den Beschlüssen des Wohngipfels von 2018 sowie dem Klimaschutzprogramm 2030. Zugleich wurden europäische Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt.

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Für wen gilt das Gebäudeenergiegesetz?

Wenn das Bauvorhaben vor dem 1.11.2020 genehmigt wurde oder bis zu diesem Zeitpunkt der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige eingereicht wurde, gilt wie zuvor die EnEV und das EEWärmeG. Das GEG gilt für alle nach dem 1.11.2020 gestellten Bauanträge und Bauanzeigen. Auch Bauwerke, die ohne Baugenehmigung errichtet werden und deren Bau ab 1.11.2020 begonnen wurden, unterliegen dem GEG. Für den Wohnungsneubau gilt ein vereinfachtes Verfahren zum Nachweis der GEG-Vorschriften. Das Modellgebäudeverfahren soll soll Planern das Leben erleichtern.

Sanierungswillige Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, insbesondere, wenn Außenbauteile betroffen sind, müssen sich beraten lassen, noch bevor Planungsleistungen beauftragt werden und Handwerker müssen ihre Auftraggeber auf diese Beratungspflicht hinweisen. Sie ist wichtig, weil eine sinnvolle Sanierung nur auf Basis einer individuellen Sanierungsplanung möglich ist. Dafür ist eine detaillierte Analyse des Gebäudebestands unabdingbar. Die GEG-Pflichtberatung kann nur ein qualifizierter Energieberater erbringen. Es ist ein informatorisches Beratungsgespräch und darf nicht mit einer qualifizierten Energieberatung verwechselt werden, die deutlich umfangreicher und aussagekräftiger ist.

Der Energieausweis wird durch das GEG ebenfalls aufgewertet. Aussteller müssen das Gebäude meist in Augenschein nehmen. Der Ausweis muss Angaben zum CO2-Äquivalent und zur Klimaverträglichkeit des Gebäudes machen. Darüber hinaus muss er Angaben zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen sowie die Fälligkeit des nächsten Inspektionstermins enthalten. Makler müssen dafür sorgen, dass bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf ein gültiger Energieausweis vorliegt. Noch bis zum 1.5.2021 durften Energieausweise nach altem Recht ausgestellt werden, um die EDV-Umstellung auf GEG-Recht zu ermöglichen. Käufer von Bestandswohnungen müssen sich nach Erhalt des Energieausweises beraten lassen, um Einsparpotenziale zu identifizieren.

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Hilfe beim Erstellen des Energieausweis

Benötigst Du Unterstützung bei der Erstellung eines Energieausweises? Dann schreib uns einfach, wir kennen Energieexperten in deiner Nähe. Du möchtest den Verbrauchsausweis selbst erstellen oder einen Energieausweis selbst erstellen? Wie das geht, erfährst Du in diesem Artikel. Um besser zu verstehen, hilft ein fertiges Beispiel am besten. Wir bieten Dir einen kompletten, echten Energieausweis zum Download bereit. Da unser Download mindestens so wertvoll ist, wie eine BILD, kostet er genauso viel. In der PDF findest Du einen echten vollständig ausgefüllten Energieausweises aus dem Jahr 2017. Du kannst sehen, welche Daten für einen Verbrauchsausweis zusammengetragen werden müssen. Beim Download handelt es sich um eine PDF-Datei mit 5 Seiten. Die PDF ist eine praktische Vorlage und ein Muster, falls Du selbst einen Energieausweis erstellen möchtest.

In besonderen Fällen besteht freie Wahl der Berechnungsmethode für Energieausweise

In allen Fällen, die nicht zur oben beschriebenen Definition passen, besteht Wahlfreiheit beim  Energieausweis. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, brauchen zum Beispiel keinen Energieausweis. Die Software zur Erstellung von Energieausweisen kann man kostenlos herunterladen. Du installierst diese auf dem PC, legst Projekte an und speicherst die Daten lokal. Jeder Energieausweis erhält ein eindeutiges Kennzeichen bzw. eine Registriernummer, unter der er offiziell gespeichert wird. Die Registriernummern erhältst Du nach der Anmeldung beim Deutschen Institut für Bautechnik. Dort kannst Du auch Kontingente für weitere Registrierungen erwerben. Die Kosten für eine Registriernummer liegen derzeit bei 5,50 €. Die Bedienung des Programms ist leicht verständlich, daher ist ein Verbrauchsausweis schnell erledigt. Du brauchst lediglich die Verbräuche der letzten 3 Jahre sowie die Fläche der zu beurteilenden Räume.

Energieexperten können sich kostenlos auf Baumensch eintragen, denn mit einem Expertenprofil wird man von Bauherren und Planern leicht gefunden. Auf Baumensch sucht man hier Energieexperten.

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