Hier lesen, wie das Bauvertragsrecht mit einer Kostenschätzung nach DIN 276 und deren Kostengruppen zusammenhängt. Die DIN 276 bildet die Grundlage für alle Kostenberechnungen im Bauwesen. Eine Baukosten Excel Vorlage ist die Grundlage von fast jedem professionellen Bauprojekt. Bei uns bekommst du einen kompletten Baukostenrechner für Excel inklusive der DIN 276 bis zur dritten Ebene. Wenn du nur die DIN 276 als Excel benötigst, dann bist DU hier richtig:
DIN 276 Excel für 14,99 € herunterladen
Die Erstellung einer Kostenschätzung ist eine grundlegende Architektenleistung. Im Jahr 2018 wurde ein neuer Begriff eingeführt: die Kosteneinschätzung. Der Name ist nicht zu verwechseln mit der Kostenschätzung. Vor 2018 war nämlich nur die Kostenschätzung nach DIN 276 eine rechtlich verbindliche Form. Die Kosteneinschätzung hingegen war zuvor lediglich ein Bestandteil einer optionalen Leistungsphase null. Deren Wichtigkeit bei der Erarbeitung genauer Kosten und der Einhaltung wurde bisher unterschätzt. Doch seit dem 1.1.2018 gilt ein novelliertes Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in dem auch eine Regelung für Architekten, Ingenieure und Bauherren zur ersten Kostenermittlung aufgenommen wurde. Demnach müssen Architekten immer eine Kosteneinschätzung liefern. Weiter unten im Text erfährst du mehr zum Thema Kosteneinschätzung. Übrigens, was in anderen Branchen längst normal ist, ist beim Bauen immer noch eine Ausnahme: die Zielkosten-Methode.
Download DIN 276 als offene Excel Datei
Unsere Leser fragten in der Vergangenheit oft nach einer Vorlage für die aktuelle DIN 276 oder nach einer Liste aller Kostengruppen. Daher bieten wir für Architekten und Bauherren die DIN 276 Tabelle im Excel-Format als Download an. In der Datei wird die aktuelle DIN 276-2018 der alten Version DIN 276-2008 gegenübergestellt, denn es gibt Projekte, die noch nach der alten DIN 276-2008 berechnet werden müssen. Der Screenshot weiter unten zeigt, wie die Kostengruppen dargestellt sind. Wer nicht nur eine einfache Liste benötigt, sondern auch ein Werkzeug, um eine Kostenberechnung zu erstellen, der sollte sich bmCalc ansehen. Die DIN 276 ist darin enthalten.
Kostenschätzung ist 2025 Pflicht für Architekten
Das Leistung von Architekten und Fachplanern lässt sich nicht aus der HOAI ableiten, denn die HOAI ist Preisrecht und regelt nur die Vergütung der Leistung. Das Honorar kann mit der HOAI genau dosiert werden und sollte sich immer nach den Projektanforderungen richten. Das eigentliche Leistungssoll der Planer wird in einem Werkvertrag beschrieben. Für Verträge mit Bauplanern gab es im BGB vorher keine passende Entsprechung. Nun werden im BGB erstmals auch deren Pflichten beschrieben (§ 650p Abs. 1). So besteht die Verpflichtung, sämtliche Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand des Projektes erforderlich sind. Dabei müssen die vereinbarten Ziele erreicht werden. Diese Planungs- und Überwachungsziele sind z.B. gestalterische Vorgaben des Bauherrn oder vereinbarte Kostengrenzen. Das neue Gesetz möchte, dass Projektziele möglichst früh geregelt, spätestens jedoch zum Vertragsabschluss verbindlich vereinbart werden, um Streit zu vermeiden.
Die Baumensch-APP für Kostenschätzung
APP Kostenberechnung – jetzt informieren
Die Grundlage Kosteneinschätzung ist Pflicht
Wenn ein Bauherr noch nicht weiß, was er will, sollen zunächst Planungsgrundlagen erarbeitet werden. Diese sollten ihm zur Freigabe vorlegt werden. Diese sogenannten Planungsgrundlagen dienen dann der Ermittlung der Planungsziele (§ 650 p Abs. 2 BGB). Die Planungsgrundlagen müssen u.a. eine Kosteneinschätzung enthalten – eine grobe Prognose. Die Prognose muss alle Projektkosten transparent machen. Ein Planer schuldet dem Bauherren in dieser Phase keine Planung, sondern höchstens Skizzen oder andere Angaben zum geplanten Projekt. Zum Beispiel könnte das eine textliche Beschreibung zur Art des Daches oder zur Geschossanzahl sein usw.
Spätere Änderungen der Planungsziele durch den Bauherrn lassen sich damit leichter abgrenzen. Planänderungen sind nämlich meistens mit Mehraufwand verbunden, der sich auf die Vergütung auswirkt. Bei uns kannst du ein Formular zur Dokumentation der Planungsgrundlagen herunterladen.
Vertrag Phase null für 1,99 € herunterladen
Vorsicht bei fehlerhafter Kostenschätzung
Ein Architekt ist verpflichtet, die wirtschaftlichen Belange des Bauherren zu beachten. Dazu gehört eine detaillierte Beratung über die zu erwartenden Baukosten und die Erstellung einer Kostenschätzung. Schon bei der Grundlagenermittlung hat der Architekt die Pflicht, den wirtschaftlichen Rahmen mit dem Bauherrn festzulegen. Ein Architekt macht sich Schadensersatzpflichtig, wenn er eine falsche Kostenschätzung erstellt, die Grundlage einer Investitionsentscheidung des Bauherrn wurde. Gleiches gilt für unterbliebene oder unrichtige Auskunft über Kostensteigerungen für die Baumaßnahme. Das gilt selbst dann, wenn kein Kostenrahmen vereinbart wurde. Zu diesem Schluss kommt das OLG Hamm in seinem Urteil vom 15.03.2018 – 21 U 22/17; BGH, Beschluss vom 29.08.2018 – VII ZR 87/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen).
Keine kostenlose Planung durch Architekten
Die schriftliche Aufstellung der Planungsgrundlage ist der offizielle Abschluss der Leistungsphase null. Als Architekt solltest du, nachdem du deine Bauherren ausführlich beraten hast und den Bedarf detailliert mit ihnen geklärt hast, mit dem Formblatt das Ergebnis dokumentieren. Dieses Dokument ist das Zeugnis deiner Beratungsleistung und Teil des Vertrags, auf dessen Basis du einen Vergütungsanspruch hast.
Anleitung für Architekten zur Erstellung der Planungsgrundlagen
Nach erfolgter Beratung schickst du dem Bauherrn die Planungsgrundlage und bittest mit einer Fristsetzung um inhaltliche Freigabe. So soll das grundsätzliche Planungsziel /Bausoll bestätigt werden. Der weitere Verlauf könnte wie folgt sein:
1. Möglichkeit: Der Bauherr gibt das Dokument frei. Dadurch hast du grünes Licht für die weitere Planung gemäß HOAI. Du hast also faktisch einen Vollauftrag. Du solltest allerdings trotzdem einen separaten Vertrag abschließen, in dem du sämtliche Parameter detailliert festlegst. Ohne separaten Vertrag besteht „nur“ Anspruch auf den Mindestsatz.
2. Möglichkeit: Der Bauherr kündigt den Vertrag binnen 2 Wochen – irgendwas passte also nicht. Durch die Kündigung entsteht für dich automatisch ein Honoraranspruch für den bis dahin entstandenen Aufwand nach Stundensätzen.
3. Möglichkeit: Der Bauherr reagiert nicht innerhalb der gesetzten Frist bzw. Du hörst einfach nichts von ihm oder er verweigert aktiv seine Zustimmung d.h. sein Einverständnis: In beiden Fällen kannst jetzt du den Vertrag kündigen (§ 650r Abs. 2 BGB). Auch in diesem Fall hast du Anspruch auf ein Zeithonorar.
Viel zu tun in der Leistungsphase null
dir ist bekannt, dass die Phase null in der HOAI nicht beschrieben ist. Die HOAI kennt nur die Leistungsphasen 1-9. Das führte bislang dazu, dass Bauherren vor einem schriftlichen Vertrag, viele Leistungen als Akquise-Leistungen verstanden haben. Die Überarbeitung des Gesetzes sagt, dass auch diese Leistungen einen Vergütungsanspruch auslösen. Schon im ersten Beratungsgespräch entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Planer und Bauherr. Das Ergebnis dieser Beratungsleistungen und planerischen Überlegungen sind die Planungsgrundlagen. Tipp für Beratungsgespräche: du solltest die Anfrage zu einem Beratungsgespräch belegen können – das kann eine E-Mail sein. Es muss nämlich einen „Besteller“ geben, der bei Vergütungsansprüchen Rechnungsempfänger ist – von telefonischen Beratungsgesprächen rate ich aus eigener Erfahrung dringend ab.
Sonderkündigungsrecht beachten
Nach der Fertigstellung der oben genannten Grundlagen gibt es ein Sonderkündigungsrecht – sowohl für den Auftraggeber als auch den Planer (§ 650r BGB). Das Kündigungsrecht des Auftraggebers erlischt zwei Wochen nach Zugang der Planungsgrundlagen.
Achtung! Ist der Auftraggeber eine Privatperson, dann muss schriftlich über das Kündigungsrecht belehrt werden (in unserem Formular schon enthalten). Ohne diese Belehrung erlischt das Kündigungsrecht nicht! Es besteht dann bis zur Abnahme der Leistungen aus dem Architektenvertrag fort.
FAQ zu Kostenschätzung
Wie erstelle ich als Architekt die Planungsgrundlagen?
Nach erfolgter Beratung schickst Du dem Bauherrn die Planungsgrundlage und bittest mit einer Fristsetzung um inhaltliche Freigabe. So soll das grundsätzliche Planungsziel /Bausoll bestätigt werden. Der weitere Verlauf könnte wie folgt sein:
1. Möglichkeit: Der Bauherr gibt das Dokument frei. Dadurch hast du grünes Licht für die weitere Planung gemäß HOAI. Du hast also faktisch einen Vollauftrag! Du solltest allerdings trotzdem einen separaten Planervertrag abschließen, in dem du sämtliche Parameter detailliert festlegst. Ohne separaten Vertrag besteht "nur" Anspruch auf den Mindestsatz.
2. Möglichkeit: Der Bauherr kündigt dir den Vertrag binnen 2 Wochen - irgendwas passte also nicht. Durch die Kündigung entsteht für dich automatisch ein Honoraranspruch für den bis dahin entstandenen Aufwand in Stundensätzen.
3. Möglichkeit: Der Bauherr reagiert nicht innerhalb der gesetzten Frist bzw. du hörst einfach nichts von ihm oder er verweigert aktiv seine Zustimmung d.h. sein Einverständnis: In beiden Fällen kannst jetzt du den Vertrag kündigen (§ 650r Abs. 2 BGB). Auch in diesem Fall hast du Anspruch auf ein Zeithonorar.
Wo kann ich eine Excel Liste der DIN 276 bekommen?
Als Arbeitshilfe bekommst Du eine Excel Tabelle der DIN 276 in aktueller Fassung auf den Seiten von Baumensch. Die Excel-Tabelle zeigt die DIN 276 in der aktuellen Fassung von 2018 und die Version von 2008 und zeigt die Unterschiede.
Was ist die DIN 276?
Die DIN 276 ist eine Norm, welche die Kostendarstellung und Kostenermittlung im Bauwesen regelt. Sie ist Grundlage für Honorare von Architekten und Ingenieuren. Die DIN 276 findet Anwendung bei Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie damit zusammenhängende Kosten. Die DIN 276 schafft durch ihre einheitliche Struktur zur Ermittlung von Kosten erst die Grundlage für Vergleichbarkeit. So lassen sich in verschiedenen Bauprojekten die Kosten von Bauteilen miteinander vergleichen (Benchmarking).
Welche Stufen gibt es bei der Kostenermittlung nach DIN 276?
Seit 2018 gibt es 6 Stufen bei der Kostenermittlung nach DIN 276. Bis dain gab es nur fünf Stufen: 1.Kostenrahmen 2.Kostenschätzung 3.Kostenberechnung 4.Kostenfeststellung 5.Kostenvoranschlag 6.Kostenanschlag
Was ist ein Kostenrahmen nach DIN 276?
Der Kostenrahmen ist der erste Schritt der DIN 276. Er legt den Grundstein zur Entscheidungsfindung bei der Bedarfsplanung, Wirtschaftlichkeit und Finanzierung Und ist eine Vorbereitung für die nächste Stufe, die Kostenschätzung. Der Kostenrahmen wird bis in die erste Ebene ermittelt
Was ist eine Kostenschätzung nach DIN 276?
Die Kostenschätzung Ist der 2. Schritt und ein wesentlicher Bestandteil der Leistungsphase für Architekten. Die Kostenschätzung führt zur Entscheidung über die Vorplanung. Kostenschätzung wird bis mindestens zur ersten Ebene durchgeführt.
Was ist eine Kostenberechnung nach DIN 276?
Die Kostenberechnung wird zum Abschluss der in der Entwurfsphase = Leistungsphase 3 nach HOAI vom Architekten oder Bauleiter Vorgelegt. Wir empfehlen Kostenberechnungen immer schon im Zuge der Entwurfsplanung aufzubauen, fortzuschreiben und laufend zu kommunizieren.
Was ist eine Kostenfeststellung nach DIN 276?
In der Kostenfeststellung werden die nach Fertigstellung tatsächlich entstandene Kosten dargestellt, dokumentiert und bis zur dritten Gliederungsebene aufbereitet.
Was ist ein Kostenvoranschlag nach DIN 276?
Der Kostenvoranschlag wird ein Mal zu einem bestimmten Zeitpunkt oder im mehrfach im Projekt fortgeschrieben. Der Kostenvoranschlag wird auf Basis der Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabe als Grundleistungen des Architekten in der Leistungsphase 6 und 7 erstellt und ist eine Entscheidungsgrundlage für die nächsten Schritte.
Was ist ein Kostenanschlag nach DIN 276?
Einen Kostenanschlag erstellte Architekt nach Rücklauf der Ausschreibung, Also wenn die Angebote vorliegen. Er dient der Entscheidung über die Beauftragung und Ausführung von Bauleistungen. Im Kostenanschlag werden Einheits- und Pauschalpreise der Angebote Zusammengestellt.



